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Feinstaubemissionen

in 1000 Tonnen pro Jahr
Stand: 19.07.2022

Der Trend über die Zeitreihe für die PM10-Feinstaubemissionen ist fallend.

Aufgrund der Kürze der Zeitreihe für die PM2.5-Feinstaubemissionen ist eine Trendberechnung nicht möglich.

Die absoluten Feinstaubemissionen sind in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich gesunken. Die Emissionen von PM10-Feinstaub, den Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 µm, sanken von rund 67.000 Tonnen im Jahr 1996 um etwa 70 % auf rund 20.000 Tonnen. Für diese Fraktion errechnet sich ein fallender Trend über die letzten 10 Jahre. Die Emissionen des PM2.5-Feinstaubs mit Partikeldurchmessern von weniger als 2,5 µm reduzierten sich von gut 14.000 Tonnen im Jahr 2004 um etwa 41 % auf zuletzt rund 8.500 Tonnen. Die nationalen Verpflichtungen sehen ab 2030 eine Reduktion der PM2.5-Emissionen um 43 % im Vergleich zum Bezugsjahr 2005 vor.

  • Hintergrund und Bedeutung

    Die Datengrundlage zu Feinstaubemissionen der Industrie in Nordrhein-Westfalen eröffnete sich mit dem Beginn des vierjährigen Erklärungszyklus gemäß der 11. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Seither verfügt das Land über regelmäßig erhobene Emissionsdaten: Feinstaub wird seit 1996 in der Fraktionsgröße PM10 erfasst, Daten zur Fraktionsgröße PM2.5 ergänzen die Statistik seit 2004. Diese hat besondere Bedeutung, da diese Partikel tiefer in die Lunge gelangen können.

    Hintergrund / Bedeutung - Feinstaubemissionen

    Feinstaub wirkt sich im Körper durch Entzündungen der Atemwegsschleimhäute sowie Atemwegserkrankungen und ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkte oder Schlaganfälle aus. Den Feinstaubpartikeln haften auch häufig gesundheitsgefährdende Stoffe wie Schwermetalle oder krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an. Nach chronischer Exposition (Monate und Jahre) erhöhen diese auch das Risiko für bspw. Diabetes Mellitus Typ 2, Bronchitis, Lungenkrebs sowie Demenz. Ein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung keine gesundheitsschädlichen Wirkungen mehr auftreten, konnte bisher nicht ermittelt werden. Deshalb sind alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Feinstaubbelastung auszuschöpfen. Diese bieten sich insbesondere im Industrie- und Verkehrssektor, den Hauptquellen für Feinstaub in bevölkerungsreichen Ballungsregionen und produktionsintensiven Betriebsclustern, wie sie die Wirtschaftsstruktur in NRW vielerorts prägen.

  • Ziele

    Ziele - Feinstaubemissionen

    Bundes- und europäische Ziele:

    • Reduktion der PM2.5-Feinstaubemissionen ab 2020 um 26 % gegenüber 2005 (EU-Richtlinie 2016/2284)
    • Reduktion der PM2.5-Feinstaubemissionen ab 2030 um 43 % gegenüber 2005 (EU-Richtlinie 2016/2284)
  • Entwicklung und Interpretation

    Entwicklung und Interpretation - Feinstaubemissionen

    Seit Beginn der Untersuchungen sind die absoluten Feinstaubemissionen in NRW zurückgegangen. Während 1996 noch rund 67.000 Tonnen Feinstaub der Fraktionsgröße PM10 emittiert wurden, waren es im Jahr 2020 nur noch etwa 20.000 Tonnen. Dies entspricht einem Rückgang um rund 70 %. Der Trend über die letzten zehn Jahre ist fallend. Auch für die kleinere Fraktionsgröße PM2.5 sind die Emissionen rückläufig: Sie betrugen zuletzt 8.500 Tonnen, rund 60 % der Menge des Jahres 2004. Ein Trend konnte aufgrund der kürzeren Zeitreihe noch nicht berechnet werden. Besonders deutlich sanken die Emissionen im Verkehrssektor. Zwar führte die zunehmende Zahl an Fahrzeugen bei höherer Nutzung zu mehr Brems-, Reifen- und Fahrbahnabrieb, neue Abgasnormen und modernere Motoren ließen die Feinstaubemissionen aber insgesamt deutlich sinken. Auch im Industriesektor wirken sich strengere Grenzwerte sowie technologisch optimierte Produktionsverfahren und -maschinen positiv auf die Feinstaubemissionen aus.

  • Methodik und Definition

    Methodik und Definition - Feinstaubemissionen

    Der Indikator zeigt die Entwicklung der absoluten Feinstaubemissionen in NRW in Tonnen pro Jahr (t/Jahr) für die beiden Fraktionsgrößen PM10 und PM2.5 mit Partikeldurchmessern von 10 µm beziehungsweise 2,5 µm und für die Quellengruppen Industrie, Kleinfeuerungsanlagen, Verkehr (Straßen-, Schiffs-, Schienen-, Flug- und Offroad-Verkehr) sowie Landwirtschaft.

    Die Erhebung erfolgt im vierjährigen Erklärungszyklus gemäß der 11. Bundes-Immissionsschutzverordnung und mithilfe geeigneter Emissionsmodelle auf Landesebene. Der Emissionsberechnung des Straßenverkehrs liegen Emissionsfaktoren aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) zugrunde. Auf Basis dieser Informationen werden Emissionssituationen modelliert, die auf die realen Verhältnisse in NRW angepasst werden.

  • Datenquellen

    Datenquellen, Berechnung und Einheit - Feinstaubemissionen

    • Emissionserklärungen der genehmigungsbedürftigen Anlagen, LANUV
    • Emissionsberechnungen für den Offroad-Verkehr (TREMOD-MM), UBA
    • Emissionsberechnungen für den Schiffsverkehr, UBA
    • Emissionsberechnungen des Schienenverkehrs, DB AG
    • Emissionsdaten der Feuerungsanlagen, Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks NRW
    • Landesenergiestatistik, NRW.IT
    • Emissionsdaten der Landwirtschaft, Thünen-Institut
  • Berichtspflichten / Rechtsgrundlagen

  • Stärken des Indikators

  • Schwächen des Indikators

  • Mögliche Weiterentwicklung

Umwelt und Gesundheit

Datentabelle - Feinstaubemissionen

  Industrie PM2.5 Kleinfeuerungsanlagen PM2.5 Verkehr PM2.5 Landwirtschaft PM2.5 Industrie PM10 Kleinfeuerungsanlagen PM10 Verkehr PM10 Landwirtschaft PM10
1996         26,000 2,900 34,000 3,241
2000         20,000 1,900 34,000 3,170
2004 6,474 1,909 5,383 0,452 17,000 2,000 9,328 3,162
2008 4,663 2,014 4,902 0,464 11,000 2,300 11,936 3,255
2012 3,963 2,524 3,792 0,478 9,000 2,660 9,610 3,345
2016 2,911 1,801 3,539 0,491 8,150 1,910 8,990 3,355
2020 2,084 2,268 3,598 0,467 5,860 2,380 8,330 3,263